Der Abschluss der über das Internet angebotenen Leistungen erfordert die Annahme der Vertragsbedingungen, die für jede der abgeschlossenen Leistungen oder Produkte gelten, sowie der Datenschutzrichtlinie in Bezug auf die uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten, Bedingungen, die der Kunde vor dem Abschluss des Vertrags auf elektronischem Wege akzeptieren muss.
1. die Identifikationsdaten von Tinsa Tasaciones Inmobiliarias S.A.U.
Der Online-Gutachtenservice ist eine Dienstleistung, die in der Erstellung eines Gutachten über eine von Tinsa Tasaciones Inmobiliarias, S.A.U., ("Tinsa") angebotene Immobilie besteht.
-CIF:A-78029774
-Registerdaten: Eingetragen im Handelsregister von Madrid, Band 629, Sektion 3, Nr. 66378-1, Allgemeines Buch 611, Blatt Nr. 66378-1
Eintragungsdaten im Register der auf Gutachten spezialisierten Einrichtungen der Banco de España.
Eingetragen unter der Nummer 4313
-Adresse: Calle José Echegaray, 9 - Parque Empresarial de las Rozas, 28232 Las Rozas (Madrid)
-Ansprechpartner: info@tinsa.com oder 91 372 75 00
Die Inanspruchnahme des über die Website www.tinsa angebotenen Online-Bewertungsdienstes setzt die Annahme der in diesem Dokument enthaltenen Vertragsbedingungen voraus, von denen der Kunde bestätigt, sie vor dem elektronischen Vertragsabschluss gelesen zu haben.
Diese Vertragsbedingungen können aktualisiert und/oder geändert werden, wann immer Tinsa dies für angemessen hält. Sollte die Aktualisierung und/oder Änderung dieser Bedingungen zu einer Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden führen, wird Tinsa die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vertragsbedingungen beibehalten.
2. die Definition des Kunden
Ein Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die nach dem für ihre Staatsangehörigkeit geltenden Recht geschäftsfähig ist, die sich mit dem dafür vorgesehenen Formular anmeldet und eine Dienstleistung bei Leistungen beantragt.
Die Angabe von persönlichen Daten und der Kauf von Produkten über unser Portal setzt voraus, dass Sie nach spanischem Recht volljährig sind und über die erforderliche Geschäftsfähigkeit verfügen, um die auf dieser Website angebotenen Leistungen abzuschließen.
Die Leistungen werden dem Kunden in seinem Zustand als Empfänger oder Endnutzer derselben zur Verfügung gestellt, und der Weiterverkauf oder die Kommerzialisierung der Leistung sowie die Abtretung des Vertrags ohne die ausdrückliche Genehmigung von "Tinsa" ist strengstens untersagt.
Definition der Dienstleistung
Tinsa bietet seinen Kunden die Möglichkeit, ein Gutachten vollständig über seine Website in Auftrag zu geben und verwaltet zu diesem Zweck die Auftragsvergabe, die Zahlung und die Lieferung des Gutachtens.
Diese Dienstleistung steht nur für die Inanspruchnahme von Leistungen zum Zwecke der Beantragung eines Hypothekendarlehens oder für die Beratung über den Wert einer Immobilie im Falle eines Verkaufs oder Kaufs, der Auflösung einer Gemeinschaft oder einer Erbteilung zur Verfügung.
Für alle anderen Objekte oder Zwecke sollten Sie sich mit unserem Kundendienst Leistungen in Verbindung setzen, um ein individuelles Angebot und die Bedingungen, unter denen die Leistung erbracht werden soll, zu erhalten.
Die Methode zur Berechnung des Wertes der Immobilie ist diejenige, die in der Verordnung ECO/805/2003 über Bewertungsstandards für Immobilien und bestimmte Rechte zu bestimmten finanziellen Zwecken oder in den Rechtsvorschriften, die die genannten Verordnungen ersetzen, enthalten ist.
Die Berichte werden auf der Grundlage einer Besichtigung des Grundstücks erstellt, bei der die Merkmale des Grundstücks überprüft werden. Es wird auch analysiert, ob die Immobilie mit den Festlegungen des Gemeindeplans übereinstimmt oder ob sie anderen Beschränkungen unterliegt, die sich aus einer öffentlichen Schutzregelung ergeben.
Zu berücksichtigen sind auch die auf dem Grundstück lastenden Besitzverhältnisse, Nutzungsbeschränkungen oder dinglichen Rechte, soweit sie sich aus der durchgeführten Besichtigung ergeben oder im Grundbuch eingetragen sind oder vom Antragsteller mitgeteilt werden.
Belastungen der Immobilie werden nicht berücksichtigt (Hypotheken, Pfändungen, Steuerpfandrechte usw.).
Die Berichte bestehen aus einer Bescheinigung und einem Gutachten und werden gemäß den Bestimmungen der Eco-Verordnung 805/2013 über Bewertungsstandards erstellt.
Wenn die für die Bewertung der Immobilie erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stehen oder wenn es nicht möglich ist, bestimmte Merkmale, die für die Bewertung der Immobilie relevant sind, zu überprüfen, kann das Gutachten gemäß den in Artikel 10 und 11 der Eco-Verordnung 805/2003 festgelegten Bedingungen mit Auflagen oder Warnungen versehen werden.
4. Prozess der Leistungserbringung
4.1 Anforderung einer Dienstleistung
Die Beantragung der Dienstleistung erfolgt durch Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars, in das Sie die Daten der Immobilie eintragen müssen, für die eine Bewertung beantragt wird. [Alle darin enthaltenen campos sind Pflichtfelder, sofern nicht anders angegeben.]
Dann werden Ihnen die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Dienstes (Bedingungen und besondere Bedingungen) sowie die Nutzungsbedingungen der Website und die Datenschutzrichtlinie angezeigt, die Sie akzeptieren müssen, um mit dem Vertragsabschluss fortzufahren.
Sobald Sie die Daten eingegeben haben und bevor Sie mit dem Kaufvorgang fortfahren, zeigt das Programm das Angebot an und Sie werden aufgefordert, Ihre persönlichen Daten oder den Benutzernamen und das Passwort, mit denen Sie auf der Website registriert sind, einzugeben.
An dieser Stelle werden dem Kunden die Vertragsbedingungen und die Datenschutzerklärung angezeigt, die er lesen und akzeptieren muss. Nach der Überprüfung der Anmeldedaten wird der Bildschirm mit der Zahlungsplattform angezeigt, auf der die Zahlung für den Dienst gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 9 dieses Dokuments erfolgt.
Sobald die Zahlung erfolgt ist, gilt der Dienst als abgeschlossen und der Kauf des Dienstes wird durch eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt.
4.2 Erstellung des Berichts
Der beauftragte Techniker wird sich innerhalb von 24 bis 48 Stunden (außer an Samstagen und Feiertagen) mit der im Antrag angegebenen Person in Verbindung setzen, um die Besichtigung der Immobilie und die Aushändigung der erforderlichen Unterlagen für den Kunden zu vereinbaren, damit dieser den Auftrag ausführen kann.
Die Besichtigung findet in der kürzest möglichen Zeit statt, die sich nach der Verfügbarkeit der vom Antragsteller benannten Person, die den Zugang zur Immobilie ermöglicht, und den Verpflichtungen des Technikers in der Reihenfolge des Eingangs der Serviceanfragen richtet.
4.3 Vom Antragsteller vorzulegende Unterlagen:
Der Antragsteller muss dem Techniker, der die Besichtigung durchführt, die Eintragungsunterlagen der Immobilie vorlegenNota simple registral, die nicht älter als 3 Monate ist, oder eine Kopie der eingetragenen Eigentumsurkunde).
Ferner sind die Katasterangaben des Grundstücks und, falls vorhanden, ein Plan des Grundstücks beizufügen.
Wenn die Immobilie mit einem dinglichen Recht (Nießbrauch, Nutzungsrecht, Kaufoption usw.) belastet ist oder einer gesetzlichen Beschränkung (VPO) unterliegt, muss der Antragsteller den Techniker davon in Kenntnis setzen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen, die dies belegen.
Wenn die Immobilie an einen Dritten vermietet oder abgetreten ist, muss der Antragsteller einen Vertrag vorlegen, aus dem die Bedingungen hervorgehen, unter denen die Vermietung oder Abtretung vereinbart wurde, sowie die letzte gezahlte Miete. Nach der Besichtigung durch den Techniker wird das angeforderte Gutachten im PDF-Format innerhalb von etwa drei bis fünf Tagen* (außer samstags und an Feiertagen) automatisch an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
5. Übergabe des Berichts
Nach Abschluss des Gutachten werden das Gutachten und das digital signierte Zertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
Das Gutachten wird in digitaler Form und im PDF-Format geliefert.
6. Preis der Dienstleistung
Der Preis des Dienstes wird dem Kunden vor der Beauftragung der Leistungen angezeigt.
Der Preis wird auf der Grundlage von Variablen wie der bebauten Fläche der Immobilie, ihrer Art und ihrer Lage berechnet. Stellt sich heraus, dass die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % größer ist als die vom Antragsteller angegebene, kann Tinsa den Preis im Verhältnis zu der festgestellten Flächenabweichung erhöhen, d. h. wenn die tatsächliche Fläche 20 % größer ist als die angegebene, wird der Preis um 20 % erhöht.
Wenn sich bei der Besichtigung der Immobilie herausstellt, dass die vom Kunden angegebene bebaute Fläche um mehr als 15 % abweicht, kann TINSA den Preis im Verhältnis zur Flächenabweichung erhöhen, d. h. wenn die tatsächliche Fläche um 20 % größer ist als die angegebene, wird der Preis um 20 % erhöht.
In diesem Fall muss die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und der Schlussrechnung vor der Lieferung des Berichts beglichen werden, und Tinsa kann den Bericht bis zur Anerkennung der Zahlung zurückbehalten.
Stellt sich vor oder nach der Besichtigung der Immobilie heraus, dass sich die Garage und/oder der Abstellraum in einem anderen Gebäude befinden als die Wohnung, muss ein Kostenvoranschlag erstellt werden, um diese unabhängig zu bewerten, wobei die geltenden Tarife anzuwenden sind. In diesem Fall muss vor der Aushändigung des Gutachtens der in diesem Kostenvoranschlag ausgewiesene Betrag bezahlt werden, und Tinsa kann das Gutachten bis zur Akkreditierung der Zahlung zurückbehalten.
Der Preis für die Dienstleistung kann das Gutachten eines Parkplatzes und/oder eines Abstellraums beinhalten. Stellt sich vor oder nach der Besichtigung der Immobilie heraus, dass mehr Einheiten bewertet werden müssen, muss ein Kostenvoranschlag für den Gesamtbetrag der auszuführenden Arbeiten erstellt werden. In diesem Fall muss vor der Aushändigung des Gutachtens die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und der endgültigen Rechnung beglichen werden, und Tinsa kann das Gutachten zurückhalten, bis die Zahlung anerkannt wurde.
Tinsa informiert den Kunden, sobald ein Unterschied in der Fläche von mehr als 15% festgestellt wird, und stoppt den Auftrag, bis der Kunde die festgestellte Gebührendifferenz bezahlt hat.
7. Umfang der ausgestellten Gutachten und Bescheinigungen:
Die erstellten Gutachten haben nicht den Umfang einer technischen, steuerlichen, rechtlichen oder städtebaulichen Due Diligence. Folglich ist zu beachten, dass der Umfang einiger der für ihre Erstellung durchgeführten Prüfungen begrenzt ist, und zwar insbesondere:
1) Die Merkmale der zu bewertenden Immobilie werden auf der Grundlage einer begrenzten Besichtigung durch den Tinsa-Techniker überprüft, der die Immobilie besichtigt, ohne die Möglichkeit, die nicht sichtbaren Teile zu überprüfen. Der Zustand der nicht sichtbaren Installationen und Materialien wird auf der Grundlage des Alters des Gebäudes und des offensichtlichen äußeren Zustands des Objekts geschätzt. Tinsa übernimmt keine Haftung für Mängel oder versteckte Mängel.
2) Das Grundstück wird nur unter Berücksichtigung etwaiger dinglicher Belastungen bewertet, soweit diese im Grundbuch eingetragen sind, dem das Gutachten beantragenden Kunden oder Dritten zur Kenntnis gebracht wurden oder durch Besichtigung des Grundstücks festgestellt werden können. Der Wert des Gutachten berücksichtigt nicht die auf dem Grundstück lastenden Abgaben (Steuern, Zölle und Abgaben), etwaige ausstehende Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft oder sonstige Zahlungen aus dem Grundstückseigentum sowie etwaige Pfandrechte und Belastungen des Grundstücks.
3) Die städtebaulichen Informationen sind von begrenzter Natur und werden durch mündliche Befragung der städtischen Techniker sowie durch Einsichtnahme in die öffentlichen Informationen über die städtische Planung gewonnen. Tinsa übernimmt keine Verantwortung für das Vorhandensein von sektoriellen Verwaltungsbedingungen, es sei denn, diese wurden als Inhalt der städtischen Planung übertragen oder Tinsa wurde von den städtischen Technikern oder vom Antragsteller zur Kenntnis gebracht. Tinsa übernimmt keine Haftung für die Änderung der Bedingungen der städtebaulichen Rechtmäßigkeit der Immobilie aufgrund von Planungsänderungen, die zum Zeitpunkt der Wertermittlung nicht veröffentlicht wurden, oder aufgrund der Vollstreckbarkeit von Verwaltungs- oder Gerichtsbeschlüssen, auch wenn diese vor dem Datum der Erstellung des Gutachtens in Bearbeitung waren, es sei denn, es gibt ein öffentliches Register, aus dem Beginn, Umfang und Bearbeitungsstand dieser Verfahren hervorgehen, oder sie wurden von den Kommunaltechnikern bei der durchgeführten Beratung oder vom Antragsteller der Wertermittlung mitgeteilt.
8. Verwendung des Berichts und Rechenschaftspflicht
Tinsa übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten außer dem Antragsteller, die das Gutachten verwenden. Die Verwendung des Gutachtens durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Tinsa und der Ausstellung eines neuen Gutachtens unter Einbeziehung des neuen Eigentümers oder des Finanzinstituts, das den Kredit gewähren wird.
Die Gutachten dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck verwendet werden, für den sie angefordert wurden. Tinsa haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Schäden, die durch die Verwendung des Gutachten zu einem anderen als dem im Gutachten angegebenen Zweck entstehen.
Der begrenzte Umfang eines Gutachten im Sinne von Abschnitt 7 bestimmt die Grenzen der von Tinsa übernommenen Haftung.
9. Art der Zahlung
Tinsa hat ein elektronisches Zahlungssystem durch Zahlung per Kreditkarte oder Debitkarte (Visa und MasterCard) und Bizum aktiviert. Um die Zahlung vorzunehmen, müssen Sie direkt in dem dafür vorgesehenen Bereich (sichere Eingabe und geschützt durch maximale Privatsphäre durch SSL-Verschlüsselung: Secure Socket Layer) die Kartennummer ohne Leerzeichen, das Ablaufdatum und den Sicherheitscode der Karte über die Plattform Ogone/Ingenico Payment Services angeben.
Der Nutzer der Website ist verantwortlich für Transaktionen, die mit einer Karte oder einem anderen telematischen Zahlungsmittel getätigt werden. Durch Ihre Autorisierung bestätigen Sie, dass die Zahlungsnummern und -daten korrekt sind, dass weder die Karte noch das Konto als verloren oder gestohlen gemeldet sind und dass die Mittel zum Zeitpunkt der Zahlung verfügbar sind.
Die Verpflichtung zur Zahlung mit einer Kreditkarte ist unwiderruflich. Ein Widerspruch gegen die Verwendung ist nur bei Verlust, Diebstahl oder betrügerischer Verwendung der Kreditkarte möglich.
Außer in diesen Fällen kann der Inhaber der Kreditkarte je nach Situation des Betrugs schuldig sein, wenn er der zuvor genehmigten Zahlung widerspricht. Wenn die Karte über einen Passwortschutz verfügt (Verified by Visa / MasterCard SecureCode), werden Sie auf die Website der kartenausgebenden Bank weitergeleitet, um die Transaktion zu genehmigen. Bei Zahlungen mit Karten, die außerhalb Spaniens ausgegeben werden, muss die ausstellende Bank Mitglied des Sicherheitsprotokolls für den sicheren elektronischen Geschäftsverkehr (CES) sein. Zahlungen mit Karten, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht akzeptiert.
Die Karte wird online, live, d.h. zum Zeitpunkt der Übermittlung der Daten des Zahlungsformulars belastet. Sollte die Zahlungsplattform den Kunden darüber informieren, dass die Karte abgelehnt wurde, wird die Bestellung automatisch storniert und der Kunde wird zum Zeitpunkt der Stornierung online darüber informiert.
Die Zahlung der auf der Website für die verschiedenen angebotenen Leistungen festgelegten Gebühren verleiht dem Kunden keine anderen Rechte, die nicht in den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen oder in den besonderen Bedingungen für jede der angebotenen Leistungen festgelegt sind.
Sobald die Zahlung erfolgt ist, gilt die Leistung als vertraglich vereinbart.
10. Rechnung
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 164 Eins, 3º und Zwei des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember, Gesetz über die Mehrwertsteuer, gibt der Kunde sein Einverständnis, dass Tinsa die entsprechende Rechnung in seinem Namen in elektronischer Form ausstellt, sowie dass diese elektronisch an die bei Vertragsabschluss mit Tinsa angegebene Mailbox gesendet wird.
Der Kunde kann sein ausdrückliches Einverständnis, die Rechnung in elektronischer Form zu erhalten, jederzeit widerrufen. Dazu muss er eine E-Mail an die folgende Adresse senden: info@tinsa.es, in der er sich mit den Angaben identifiziert, mit denen er die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat, und in der er sein Interesse am Erhalt der Rechnung in Papierform bekundet.
Falls der Kunde einen Vorfall melden, eine Bemerkung machen oder eine Beschwerde vorbringen möchte, kann er dies per E-Mail an die folgende Adresse tun: info@tinsa.com.
11. Gültigkeit und Dauer
Der Vertrag tritt in Kraft und gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden und der Zahlung für die Dienstleistung. Der Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit, die sich nach dem Eingang der Antwort auf die in Auftrag gegebene Dienstleistung beim Kunden richtet.
12. Rücknahme
Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, ohne die Gründe für den Rücktritt begründen zu müssen.
Um sein Recht auszuüben, kann der Kunde innerhalb der im vorigen Abschnitt festgelegten Frist, sofern die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde, ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das er für angemessen hält, oder eine eindeutige Erklärung abgeben, die seinen Entschluss zum Rücktritt vom Vertrag belegt. In jedem Fall kann der Kunde von Tinsa ein Muster-Widerrufsformular oder jede andere Art von Information zu diesem Aspekt verlangen.
Für den Fall, dass es sich um eine Dienstleistung von Leistungen handelt, die auf der Grundlage einer individuellen Spezifikation des Kunden entwickelt wurde, weisen wir jedoch gemäß § 103 KSchG ausdrücklich darauf hin, dass dieses Rücktrittsrecht nicht besteht, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde.
Zu diesem Zweck wird der Kunde darüber informiert, dass die Annahme dieser Bedingungen die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zum sofortigen Beginn der angeforderten Leistungen impliziert und bestimmt, dass der Kunde weiß und akzeptiert, dass er nach Abschluss der Dienstleistung, auch wenn noch keine 14 Tage vergangen sind, kein Recht auf Widerruf und/oder Rückgabe der erbrachten Leistung hat.
Wenn der Kunde nach Beginn der Dienstleistung berechtigt ist, von der Dienstleistung zurückzutreten und dies unter den in den vorstehenden Abschnitten genannten Bedingungen beantragt, erstattet Tinsa einen anteiligen Betrag der Gebühren, die auf den Teil der Dienstleistung entfallen, der zum Zeitpunkt der Unterrichtung von Tinsa über den Rücktritt bereits erbracht wurde, im Verhältnis zum gesamten Vertragsgegenstand. Der anteilig zu zahlende Betrag wird auf der Grundlage des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
Wenn der Kunde die Bestellung storniert, ist er verpflichtet, mindestens 60 Euro für die Verwaltungskosten (Erstellung und Stornierung der Bestellung und Verfahren zur Rückerstattung der Gebühren) zu zahlen.
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, nach der Besichtigung des Objekts einen Mindestbetrag (unbeschadet eines höheren Prozentsatzes) von 50 % der vertraglich vereinbarten Leistungen als Entschädigung für den durch die Stornierung entstandenen Schaden zu zahlen.
13. Vertraulichkeit
Tinsa verpflichtet sich, die Informationen, zu denen sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen Zugang hat, vertraulich zu behandeln.
14. Sicherheitspolitik
Tinsa Tasaciones Inmobiliarias, S.A.U. garantiert die Sicherheit bei der gesamten Kommunikation mit seinen Kunden. Alle Datenoperationen werden auf einem sicheren Server durchgeführt, der auf dem SSL-Standard basiert, der durch ein Verschlüsselungssystem den Zugriff Dritter auf die Daten unmöglich macht.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
In allen Angelegenheiten, die nicht in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen und in den besonderen Bedingungen, die für jede der angebotenen Leistungen gelten, vorgesehen sind, unterliegt der Vertrag dem geltenden spanischen Recht.
Für alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden, sind die Gerichte von Madrid zuständig, und zwar für alle Kunden, die keine Verbraucher oder Nutzer im Sinne der Definition der spanischen sektoriellen Vorschriften sind, und für diejenigen, die nach den geltenden Verfahrensregeln für Verbraucher und Nutzer, die natürliche Personen sind, bestimmt werden.
* Sofern uns die erforderlichen Unterlagen (siehe beigefügtes Dokument) vorliegen und die entsprechenden städtebaulichen Konsultationen durchgeführt wurden, falls dies vom Techniker bei der Erstellung des Gutachten über die zu begutachtende Immobilie verlangt wurde. Im Falle von Verzögerungen bei der Lieferung von Unterlagen oder bei den für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen, die von den Verwaltungen oder anderen zuständigen Stellen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen sind, wird die Lieferfrist entsprechend der Verzögerung verlängert.